Wohnungs­angebote

Informa­tionen zur Wohnungs­bewerbung

Wie bewerbe ich mich?

Das Los entscheidet!

Unsere monatlichen Wohnungsausschreibungen erscheinen in der Regel im vierwöchigen Rhythmus immer freitags auf unserer Homepage. Diese Wohnungen werden dann unter allen Bewerbern verlost (siehe Losvergabe). Bewerbungen sind selbstverständlich für mehrere Wohnungen möglich. Die Ihnen zustehenden Lose werden für jede Wohnung berücksichtigt.

Die Besichtigungszeiten für die ausgeschriebenen Wohnungen sind immer an diesem Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr und tags darauf am Samstag von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Für das Bewerben über das Portal ist es erforderlich, uns rechtzeitig vor der nächsten Teilnahme an den Wohnungsverlosungen, die aktuelle Anschrift und Telefonnummer, den Familienstand, Name und Geburtsdaten aller in die Wohnung einziehenden Personen sowie eine gültige Emailadresse mitzuteilen, damit wir die Registrierung für unser Bewerbungsportal vornehmen und die Zugangsdaten zusenden können.

Die Wohnungen werden am auf die Ausschreibungstage folgenden Dienstag von unserem Verlosungsprogramm digital verlost. Die glücklichen Gewinner werden dann unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Die Gewinneranschreiben versenden wir in der Regel donnerstags.

Losverfahren

Mit Ausnahme des Bezuges von Neubauten und Einfamilienhäusern werden Wohnungen grundsätzlich im Losverfahren vergeben.

Zur Teilnahme an Wohnungsverlosungen sind Mitglieder berechtigt, die der Genossenschaft angehören und ihre mitgliedsbegründenden Pflichtanteile satzungsgemäß einbezahlt haben. Mitglieder, die vor dem 01. Januar 2019 beigetreten sind, müssen mindestens ein Jahr der Genossenschaft angehören, um teilzunehmen. Mitglieder, die danach beigetreten sind, müssen mindestens fünf Jahre der Genossenschaft angehören.

Die Anzahl der zugeteilten Lose ist nur von der Dauer der Mitgliedschaft abhängig:
Mitglieder erhalten mit Vollendung einer Mitgliedschaft von

1 Jahr 1 Los
3 Jahren 2 Lose
5 Jahren 3 Lose
7 Jahren 4 Lose
9 Jahren 5 Lose

Ab dem 10. Jahr Mitgliedschaft wird jedes weitere Jahr mit einem zusätzlichen Los berücksichtigt.

Mitglieder, die in eine erloste Wohnung eingezogen sind, können vor Ablauf einer Frist von drei Jahren (bei Neubauwohnungen nach 5 Jahren) nur dann an einer Verlosung teilnehmen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. Änderung des Familienstandes).

Für eine möglichst bedarfsgerechte Wohnungszuteilung wird die Wohnungsgröße an den Familienstand gebunden.

Die Bewerbung um eine Wohnung kann vor der Verlosung (über das Portal oder per E-Mail bis Montag 23:59 Uhr nach der Wohnungsausschreibung) kostenfrei zurückgenommen werden.

Wird eine erloste Wohnung nicht angenommen, so ist der Genossenschaft eine Kostenpauschale zu entrichten, deren Höhe von Vorstand und Aufsichtsrat festgesetzt wird. Im Wiederholungsfall und bei offensichtlichem Missbrauch kann der Vorstand einen zeitweiligen Ausschluss von der Teilnahme an den Verlosungen verfügen. Bis zur Zahlung der Kostenpauschale ist das Mitglied von der Teilnahme an weiteren Verlosungen ausgeschlossen.

SCHUFA

Nach Gewinn einer Wohnung werden wir bei der SCHUFA Holding AG eine Abfrage über Ihre Kreditwürdigkeit machen. Ein Dauernutzungsvertrag kann nur bei positiver Schufa-Auskunft abgeschlossen werden.

Wir sind der Meinung, dass durch die Verbindung zur Schufa bei der Wohnungsverwaltung in Zukunft Kosten gespart werden. Dies kommt schließlich allen, die bei uns wohnen, zugute und berücksichtigt diejenigen unter unseren Mitgliedern, dies sich nichts zu Schulden kommen ließen.

Eine positive Schufa-Auskunft stellt demjenigen ein gutes Zeugnis aus, der in anderen Bereichen des Wirtschaftslebens schon seine Zuverlässigkeit bewiesen hat und zeigt uns, dass derjenige nach Gewinn einer Wohnung diese auch bekommen sollte.

Hierfür übermitteln wir zum Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung des Mietinteressenten vor Abschluss des Mietvertrages im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung dieses Mietverhältnisses sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Mieter- und Bauverein Karlsruhe eG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.

Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

Öffentliche Förderung

Wohnberechtigungsschein (Bindung § 9 Abs. 2 WoFG)

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Mit Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass die Sozialwohnung Wohnungssuchenden zu Gute kommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde. Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt unabhängig von der Entwicklung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Abkürzungsverzeichnis
Zi: Zimmer
EFH: Ein­familien­haus
EG: Erd­geschoss
OG: Ober­geschoss
qm: Quadrat­meter
Gas-Etg.-Hzg.: Gas­etagen­heizung
Pers.Aufzug: Personen­aufzug
GAR: Garage
TG: Tief­garage
BK: Betriebs­kosten
WK: Wasser­kosten
HZ: Heiz­kosten
KG: Kabel­gebühren
DS: Denkmal­schutz
EA: Energie­ausweis
EA nach Verbrauch: Betriebs­kostenBetriebs­kosten
EA nach Bedarf: Mit Norm­werten errechneter Energie­bedarf
(kWh/(m²xa)): Energie­bedarfs- oder Energie­verbrauchs­wert in Kilowatt­stunden pro Quadrat­meter und Jahr