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SERVICE VON A BIS Z

MÜLLVERMEIDUNG

Müll – je weniger desto besser
Wussten Sie, dass in Deutschland jeder Einwohner ca. 162 kg Restmüll produziert? Karlsruhe liegt da im Durchschnitt, hat aber mit die höchsten Abfallgebühren in Deutschland. Früher war das anders. Jahrhunderte lang warfen unsere Vorfahren ihren Hausmüll einfach aus dem Fenster auf die Straße, wo er sich zusammen mit dem Abwasser häufte. Ein unvorstellbarer Gestank!

Mit der Pflasterung der Straßen wurden Alternativen gesucht. Müllschweine in den Hinterhöfen sollten nun den von Menschen verursachten Unrat entsorgen. Leider produzierten die aber auch ihren "eigenen Mist". Man fing an Gräben hinter den Häusern auszuheben und beauftragte einen privaten Fuhrmann, der den Müll aus der Grube in Säcke oder Körbe füllte und abtransportierte.

In den Altstädten ist es deshalb bis heute oft noch ein Problem, im Haus oder auf dem Grundstück einen geeigneten Platz für die Mülltonne zu finden. Der wurde beim Bau der alten Häuser schlichtweg nicht geplant und realisiert, weil es die Mülltonne damals noch nicht gab.

Erst im Jahr 1895 verpflichtete der Polizeipräsident in der Hauptstadt Berlin alle zu einem Müllbehälter, die sogenannte „Ringtonne“. In den 1960er Jahren wurde die aus Metall gefertigte schwere „Ringtonne“, die keine Räder besaß und die man durch Drehbewegungen oder an den seitlichen Griffen mit viel Kraft fortbewegte, durch Kunststoff ersetzt. Ende der 60er Jahre entstanden die ersten Großmüllbehälter und gleichzeitig das neue Trennsystem.

Die heutige 120-Liter Restmülltonne wird 14-täglich geleert und kostet nach aktueller Karlsruher Satzung etwa 15 € pro Leerung, inklusive aller Gebühren. Trotzdem gibt es noch genügend Potenzial zur Mülltrennung.

Unsere Tipps:
Rund ein Drittel unserer Nahrung wird weltweit weggeworfen. Prüfen Sie Ihre Vorräte vor dem Einkauf. Kaufen Sie mit Einkaufszettel ein, nicht nach Gefühl. Kaufen Sie maßvoll ein, nicht auf übermäßigen Vorrat. Prüfen Sie nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, ob die Lebensmittel noch genießbar sind. Dies ist mit Ausnahme verderblicher tierischer Produkte meistens der Fall. Stellen Sie Reste kühl oder frieren Sie diese ein. Und vor allem entsorgen Sie Essensreste über die Biotonne und geben Sie diese nicht in die Restmülltonne. Das hilft weiter, das Müllvolumen zu reduzieren.

TIERHALTUNG

Tierhaltung in Genossenschaftswohnungen
Wie Sie vielleicht bereits aus der Presse erfahren haben, wurde kürzlich das generelle Haltungsverbot von Hunden und Katzen in Mietwohnungen durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe für unwirksam erklärt. Aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen ist bei Neuanschaffungen von Haustieren, sofern es sich nicht um übliche Kleintierhaltung (z. B. Fische, Hamster, Vögel etc.) handelt, künftig die vorherige schriftliche Zustimmung der Genossenschaft einzuholen. Insbesondere bei Hunden muss bei einem Antrag auf Tierhaltung unbedingt die Rasse des Tieres angegeben werden.

Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie auf unserer Geschäftsstelle oder per Download hier.

VERTRETERVERSAMMLUNG

Unsere diesjährige Vertreterversammlung findet am Dienstag, dem 27. Juni 2023 im Südwerk statt.

    Die diesjährige Vertreterversammlung findet am  Dienstag,​ 27. Juni 2023 um 18:30 im Südwerk in der Henriette-Obermüller-Str. 10, 76137 Karlsruhe statt.​ TAGESORDNUNG​ • Eröffnung und Begrüßung​ • Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2022 und Vorlage des Jahresabschlusses 2022 • Bericht des Aufsichtsrates​ • Bericht über die gesetzliche Prüfung und Beschluss- fassung über den​ Umfang der Bekanntgabe des  Prüfungsberichts​ • Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) zum 31. Dezember 2022​ • Verwendung des Bilanzgewinnes 2022​ • Entlastung der Vorstandsmitglieder​ • Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder​ • Wahlen zum Aufsichtsrat​ • Neufassung der Satzung​ • Beratung eingegangener Anträge​       • Ehrung langjähriger Mitglieder der Vertreterversammlung​ • Verschiedenes​ Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) für das Geschäftsjahr 2022 liegt zur Einsichtnahme in unserer Geschäftsstelle, Ettlinger Straße 1, aus.​ Der Vorstand​

VOLLMACHT FÜR ANGEHÖRIGE

Haben Sie schon mit einer Vollmacht vorgesorgt? Jeden kann es treffen, dass man in Situationen gerät, in denen eigenverantwortliches Handeln nur schwer oder nicht mehr möglich ist. Oft sind altersbedingte, geistige oder körperliche Gebrechen die Ursache. Aber auch bei jungen Menschen können durch Unfälle oder Krankheiten vergleichbare Situationen eintreten. In solchen Fällen stellt sich die Frage, wer kümmert sich insbesondere um die Vermögensangelegenheiten. Wurde hierfür keine rechtzeitige Vorsorge getroffen, ist es für die Angehörigen nicht möglich, für den Betroffenen (rechtlich) zu handeln bzw. zu entscheiden. Damit Sie im Ernstfall rechtzeitig vorgesorgt haben, empfiehlt es sich, eine Vollmacht einer bzw. mehreren vertrauten Personen zu erteilen. Hierfür hält der MBV eine Kontovollmacht bereit. Sie können damit gewährleisten, dass ein Vertrauter Ihrer Wahl im Notfall Verfügungen über Ihre Sparkonten vornehmen kann. Die Vollmacht berechtigt ebenfalls dazu, vom MBV Auskunft über die Konten zu erhalten. Zudem ist zu erwähnen, dass eine Vollmacht auch jederzeit widerrufen werden kann.

Lassen Sie sich durch unsere Mitarbeiter/-innen der Spar- und Mitgliederabteilung beraten, ob Sie hierzu bereits eine Vorsorge getroffen haben.