mENSCHEN bAUEN vERTRAUEN

ORGANE DER
GENOSSEN­SCHAFT

VORSTAND
Jürgen Dietrich (Geschäftsführer) Diplom-Kaufmann
Stephan Heizmann Rechtsanwalt
Oliver Lutz Syndikus
AUF­SICHTS­RAT
Sigrid Feßler Rechtsanwältin
Vorsitzende
Prof. Dr. Maximilian Coblenz Professor für Wirtschafts­informatik
Stellver­tretender Vorsitzender
Martin Beer Diplom-Vermessungs­ingenieur (FH)
Renate Föll Postbeamtin i.R.
Kurt Fuchs Steuerberater i.R.
Thomas Häberle Selbständiger Kaufmann
Jürgen Hügle Bankangestellter i.R.
Regina König Managerin­ Kommunikation
Schriftführerin
Christian Müller Diplom-Wirtschafts­ingenieur
Jochen Rastetter Versicherungsbetriebswirt (DVA)
Klaus Riedling Betriebswirt
Dr. Roland Vogel Diplom-Kaufmann
Stellver­tretender Schriftführer
VER­TRETER­VER­SAMMLUNG

Nach § 43a GenG kann die Generalversammlung (Mitgliederversammlung) bei mehr als 1.500 Mitgliedern das Mitspracherecht der Mitglieder auf Vertreter übertragen, die alle fünf Jahre in geheimer Wahl von allen Mitgliedern bestimmt werden. Diese sogenannte Vertreterversammlung gibt es bei uns bereits seit 1934, damals hatte die Genossenschaft 4.589 Mitglieder. Je angefangene 300 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. Bei mittlerweile über 29.000 Mitgliedern sind 99 Vertreter zu wählen. Kandidieren kann grundsätzlich jedes Mitglied, das weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat angehört.
Einfluss auf die Geschicke unserer Genossenschaft nehmen die Vertreter vor allem im Rahmen der jährlichen Vertreterversammlung.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Vertreterversammlung zählen u.a. (§ 35 der Satzung):

• Änderung der Satzung
• Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn‐ und Verlustverrechnung, Anhang)
• die Verwendung des Bilanzgewinnes
• Entlastung der Vorstands‐ und Aufsichtsratsmitglieder
• Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
• die Zustimmung zu einer Wahlordnung für die Wahl von Vertretern zur Vertreterversammlung 

Zudem berät die Vertreterversammlung über:

• den Lagebericht des Vorstandes
• den Bericht des Aufsichtsrates
• den Bericht über die gesetzliche Prüfung gemäß § 59 GenG, gegebenenfalls beschließt die Vertreterversammlung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes.

Für Fragen zu unserer Genossenschaft stehen wir Ihnen gerne unter

0721 / 37 23 - 0

zur Verfügung.