ORGANE DER
GENOSSENSCHAFT
VORSTAND
Jürgen Dietrich (Geschäftsführer) | Diplom-Kaufmann |
Stephan Heizmann | Rechtsanwalt |
Oliver Lutz | Syndikus |
AUFSICHTSRAT
Sigrid Feßler | Rechtsanwältin Vorsitzende |
Prof. Dr. Maximilian Coblenz | Professor für Wirtschaftsinformatik Stellvertretender Vorsitzender |
Martin Beer | Diplom-Vermessungsingenieur (FH) |
Renate Föll | Postbeamtin i.R. |
Kurt Fuchs | Steuerberater i.R. |
Thomas Häberle | Selbständiger Kaufmann |
Jürgen Hügle | Bankangestellter i.R. |
Regina König | Managerin Kommunikation Schriftführerin |
Christian Müller | Diplom-Wirtschaftsingenieur |
Jochen Rastetter | Versicherungsbetriebswirt (DVA) |
Klaus Riedling | Betriebswirt |
Dr. Roland Vogel | Diplom-Kaufmann Stellvertretender Schriftführer |
VERTRETERVERSAMMLUNG
Nach § 43a GenG kann die Generalversammlung (Mitgliederversammlung) bei mehr als 1.500 Mitgliedern das Mitspracherecht der Mitglieder auf Vertreter übertragen, die alle fünf Jahre in geheimer Wahl von allen Mitgliedern bestimmt werden. Diese sogenannte Vertreterversammlung gibt es bei uns bereits seit 1934, damals hatte die Genossenschaft 4.589 Mitglieder. Je angefangene 300 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. Bei mittlerweile über 29.000 Mitgliedern sind 99 Vertreter zu wählen. Kandidieren kann grundsätzlich jedes Mitglied, das weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat angehört.
Einfluss auf die Geschicke unserer Genossenschaft nehmen die Vertreter vor allem im Rahmen der jährlichen Vertreterversammlung.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Vertreterversammlung zählen u.a. (§ 35 der Satzung):
• Änderung der Satzung
• Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn‐ und Verlustverrechnung, Anhang)
• die Verwendung des Bilanzgewinnes
• Entlastung der Vorstands‐ und Aufsichtsratsmitglieder
• Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
• die Zustimmung zu einer Wahlordnung für die Wahl von Vertretern zur Vertreterversammlung
Zudem berät die Vertreterversammlung über:
• den Lagebericht des Vorstandes
• den Bericht des Aufsichtsrates
• den Bericht über die gesetzliche Prüfung gemäß § 59 GenG, gegebenenfalls beschließt die Vertreterversammlung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes.
Für Fragen zu unserer Genossenschaft stehen wir Ihnen gerne unter
0721 / 37 23 - 0
zur Verfügung.