Winter­dienst in Eigen­regie: So sparen Sie Neben­kosten

Noch ist es schön warm, doch der Herbst steht schon vor der Tür. Mit ihm kommt die Gefahr, dass es schneit oder friert. Rechtzeitig informieren wir Sie damit über Ihre Verpflichtung zum Winterdienst. Als Mietende unserer Genossenschaft tragen Sie die Verantwortung, Ihre Gehwege vor dem Haus sicher zu halten – das bedeutet Schnee schaufeln und Streuen bei Glätte. Doch was bedeutet das genau für Sie, und warum ist es sinnvoll, den Winterdienst selbst zu übernehmen?

Pflichten beim Winterdienst: Was müssen Sie tun?

Der Winterdienst ist in Karlsruhe klar geregelt: Zwischen 7:30 und 21 Uhr müssen Sie dafür sorgen, dass Gehwege frei von Schnee und Eis sind. Das bedeutet, dass Sie bei Schneefall rechtzeitig räumen und bei Glätte rutschhemmende Streumittel wie Sand oder Granulat verwenden müssen. Wichtig ist, dass diese Aufgabe regelmäßig und zuverlässig übernommen wird, um Unfälle zu vermeiden. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, erfahren Sie über Winterdienstpläne, zu welchem Zeitpunkt Sie zuständig sind dafür, diese Aufgabe zu übernehmen.

Kosten sparen durch Eigenleistung

Vielleicht fragen Sie sich, warum der Winterdienst nicht einfach von einem externen Dienstleister übernommen wird. Der Grund ist einfach: Eigenleistung spart Kosten. Wenn Sie den Winterdienst selbst übernehmen, entfallen die zusätzlichen Gebühren für einen externen Service, was sich positiv auf Ihre Nebenkosten auswirkt. So bleibt mehr in Ihrer Haushaltskasse – und Sie haben gleichzeitig die Sicherheit, dass Ihr Gehweg jederzeit ordentlich geräumt ist. Selbstverständlich kann der Winterdienst auch durch einen Dienstleister durchgeführt werden, wenn Sie als Hausgemeinschaft sich dazu entscheiden. In dem Fall genügt eine Abstimmung im Haus, bei der die einfache Mehrheit entscheidet.

Was Sie benötigen

Um den Winterdienst in Eigenregie zu bewältigen, benötigen Sie eine Schneeschaufel und Streugut. Mit diesen einfachen Mitteln sorgen Sie dafür, dass Ihr Gehweg sicher und begehbar bleibt. Bitte beachten Sie dabei: Aus Umweltschutzgründen dürfen Sie nur abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Asche verwenden. Salz oder salzhaltige Mittel sind nicht geeignet.

Rechtliche Hinweise

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie haftbar gemacht werden können, wenn Sie Ihrer Pflicht nicht nachkommen und es zu einem Unfall kommt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihren Winterdienst ernst nehmen und gewissenhaft ausführen. Mehr zu den rechtlichen Regelungen finden Sie auf der Webseite der Stadt Karlsruhe.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

Falls Sie noch Fragen zum Winterdienst haben oder sich unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, melden Sie sich gerne bei uns unter 0721/3723-6666. Wir helfen Ihnen weiter und sorgen dafür, dass Sie gut durch den Winter kommen.

Zurück