Mobile Klima­geräte in der Wohnung

Monoblock Klimageräte Wohnung

An heißen Sommertagen sorgen mobile Klimageräte für angenehme Temperaturen in den eigenen vier Wänden. Viele Mieterinnen und Mieter nutzen dafür sogenannte Monoblock-Klimageräte – also Geräte mit Abluftschlauch, die ohne fest installierte Außeneinheit auskommen.

Die gute Nachricht: Für den Betrieb eines solchen Geräts ist grundsätzlich keine Genehmigung des Vermieters erforderlich.

Besondere Vorsicht bei Gasgeräten und Feuerstätten

Anders sieht es aus, wenn sich in der Wohnung raumluftabhängige Gasgeräte oder Feuerstätten befinden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Gasdurchlauferhitzer
  • Gasthermen
  • Kombithermen
  • Kamine

Diese Anlagen benötigen die Raumluft für die Verbrennung und eine sichere Abführung der entstehenden Abgase.

Warum kann ein Klimagerät gefährlich werden?

Mobile Monoblock-Klimageräte leiten warme Luft über einen Abluftschlauch nach außen. Dabei kann in der Wohnung ein leichter Unterdruck entstehen. Unter ungünstigen Bedingungen besteht die Gefahr, dass Abgase aus Gasgeräten oder Feuerstätten nicht mehr ordnungsgemäß abgeführt werden und stattdessen in die Wohnung gelangen.

Besonders kritisch ist dabei Kohlenmonoxid (CO). Das Gas ist farb-, geruch- und geschmacklos und deshalb nicht wahrnehmbar. Bereits geringe Konzentrationen können zu Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit führen. In höheren Konzentrationen besteht Lebensgefahr.

Zu Ihrer Sicherheit: Betrieb in bestimmten Wohnungen nicht zulässig

Aus Sicherheitsgründen dürfen mobile Monoblock-Klimageräte nicht in Wohnungen betrieben werden, in denen raumluftabhängige Gasgeräte oder Feuerstätten vorhanden sind.

Diese Regelung dient ausschließlich dem Schutz Ihrer Gesundheit und Sicherheit. Wir bitten daher um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Sie sind unsicher, welche Heizungs- oder Warmwasseranlage sich in Ihrer Wohnung befindet? Gerne hilft Ihnen unser Technik-Team weiter. Kontaktieren Sie uns bei Fragen einfach über die MeinMBV-App, per Mail oder telefonisch.

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