Mehr Wohngeld ab Januar 2025 – Alle Infos auf einen Blick
Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld erhöht. Damit sollen Haushalte mit geringem Einkommen besser unterstützt werden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Erhöhung und zum Antragsprozess.
Was bedeutet die Erhöhung für Sie?
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben und keine anderen Sozialleistungen wie z. B. Bürgergeld beziehen, könnten Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Einkommen, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und Ihrer Miete ab.
Welche Schritte sollten Sie unternehmen?
- Prüfen Sie Ihren Anspruch: Das Bundesministerium bietet mit einem Online-Rechner eine erste Orientierung, ob Sie mit Ihrem Einkommen und der Höhe Ihrer Miete die Voraussetzungen für Wohngeld erfüllen. Sie finden den Online-Rechner unter diesem Link: Anspruch auf Wohngeld berechnen.
- Unterlagen vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und aktuell sind, um Verzögerungen zu vermeiden. Eine Mietbescheinigung von uns erhalten Sie ganz einfach über unser Serviceportal Mein MBV. Darüber hinaus benötigen Sie möglicherweise folgende Unterlagen:
- den ausgefüllten Antrag auf Wohngeld in Form eines Mietzuschusses,
- eine Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass,
- Ihre Meldebestätigung,
- eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber,
- Einkommensnachweise (z.B. Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen).
- Bitte beachten Sie: Je nach Lebenssituation können andere oder weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Antrag stellen: Die Stadt Karlsruhe bietet die Möglichkeit, Wohngeld online zu beantragen. Nutzen Sie hierfür diesen Link: Wohngeld beantragen.
So können Sie häufige Fehler bei der Antragstellung vermeiden:
- Unvollständige Anträge: Achten Sie darauf, alle Felder auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen.
- Falsche Einkommensangaben: Geben Sie Ihr Einkommen korrekt an und legen Sie entsprechende Nachweise bei.
- Verspätete Antragstellung: Reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein, da Wohngeld nicht rückwirkend gewährt wird.
Weitere Informationen:
Detaillierte Auskünfte zur Wohngelderhöhung und zu den Voraussetzungen finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: BMWSB Wohngeld-Info.
Bitte beachten Sie: Leider können wir Sie nicht zum Thema Wohngeld beraten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Wohngeldstelle der Stadt Karlsruhe: Bürgerservice Karlsruhe zum Thema Wohngeld.
Rechtliche Gegebenheiten können sich im Laufe der Zeit ändern. Diese Informationen sind Stand Januar 2025 aktuell.