Informationen zum "Wohngeld plus"

Um deutlich mehr Haushalte zu unterstützen, die ihre Miete nicht vollständig zahlen können, trat zum 1. Januar 2023 das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Hier finden Sie aktuelle Informationen zum neuen Wohngeld:

Was ist Wohngeld?
Beim Wohngeld zahlen Bund und Länder über die Kommunen einen Zuschuss zur Miete. Dieser Zuschuss soll die Lücke zwischen Miete und Ihrem verfügbaren Haushaltseinkommen schließen. Die Miete wird also nicht in voller Höhe übernommen, wie etwa bei der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld (ALG) II. Aber das Wohngeld unterstützt Sie dabei, die Mietkosten zu tragen.

Was bringt das neue Wohngeld plus?
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Miete in voller Höhe zu zahlen und Sie auch keine anderen Sozialleistungen erhalten, sollten Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen. Das neue Wohngeld unterstützt erstmals auch bei den Heizkosten. Damit können die gestiegenen Heizkosten abgefedert werden. Und auch wenn Sie in energetisch sanierten Wohnraum leben, in dem die Mieten ggf. höher sein können, können Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Denn das neue Wohngeld berücksichtigt das über eine sogenannte Klimakomponente.

Wer kann Wohngeld beantragen?
Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Aber auch Eigentümer einer Immobilie können Anspruch auf Wohngeld haben. Es wird ein Lastenzuschuss gezahlt, wenn das Einkommen niedrig ist und die Immobilie selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine anderen Leistungen zum Lebensunterhalt (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen. Bei diesen Leistungen werden die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.

Wie erfahre ich, ob ich Wohngeld erhalten kann?
Ob und wie viel Wohngeld Sie beziehen können wird nach Einreichen Ihres Antrages geprüft. Dabei wird zum Beispiel geprüft:
• die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
• die Miete des Wohnraums oder die Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum,
• das Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Einen aktualisierten vorläufigen Wohngeldrechner und Rechenbeispiele finden Sie auf der Internetseite des Bundesbauministeriums (BMWSB).

Wo kann ich Wohngeld beantragen?
Das Wohngeld können Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragen. Je nach Wohnort ist das die Stadtverwaltung oder das Landratsamt. Auf der Webseite zum Bürgerservice der Stadt Karlsruhe erhalten Sie mehr Informationen dazu, z.B.
•    welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
•    wie die Beantragung abläuft
•    welche Fristen Sie einhalten müssen
•    welche Gesetze zugrunde liegen

Bitte beachten Sie:
Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist sehr kurzfristig vom Bund aufgesetzt worden, um mehr Menschen dabei zu helfen, ihre Wohnungsmieten zu bezahlen. Die Umsetzung kann daher nicht sofort erfolgen. Notwendig sind noch Abstimmungen zwischen Bund und den Ländern, die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen und mehr Personal. Deshalb müssen Sie leider mit Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und der Auszahlung von Wohngeld rechnen. Wir empfehlen dennoch, Ihren Antrag möglichst schnell einzureichen, auch wenn er möglicherweise erst deutlich später bearbeitet werden kann. Die Auszahlungen erfolgen dann rückwirkend zum 1. Januar 2023. Das Wohngeld-Gesetz sieht auch die Möglichkeit vorgezogener Zahlungen vor. Ob und wie genau diese erfolgen, ist noch unklar.

Zurück