Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags seit 01.01.2023

Hier haben wir die wichtigsten Fragen zur Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags für Sie beantwortet:

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
Wenn die Höhe Ihrer Kapitalerträge (wie z.B. Einkünfte aus Zinsen) nicht den Sparer-Pauschbetrag überschreitet, müssen Sie keine Abgeltungssteuer dafür bezahlen.

Wie hoch ist der Freibetrag seit dem 01.01.2023?
Für Einzelpersonen hat sich der Sparer-Pauschbetrag von 801 auf 1.000 Euro erhöht. Bei zusammenveranlagten Lebenspartnern erhöht sich der Sparer-Pauschbetrag von 1.602 auf 2.000 Euro.

Muss ich meinen Freistellungsauftrag jetzt ändern?
In der Regel müssen Sie nichts bei uns einreichen oder ändern. Wir passen die unbefristeten Freistellungsaufträge, die bei uns eingereicht wurden, automatisch an:

  • Sie als Einzelperson hatten uns bislang bis auf weiteres den maximalen Betrag von 801 Euro erteilt?
    Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 1.000 Euro zum 01.01.2023. Sie müssen dafür nichts tun.
  • Sie als zusammen veranlagte Lebenspartner hatten uns bislang bis auf weiteres den maximalen Betrag von 1602 Euro erteilt?
    Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 2.000 Euro zum 01.01.2023. Sie müssen dafür nichts tun.
  • Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze?
    Dann erhöhen wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 %. Beispiel: Sie hatten vorher einen Freistellungsauftrag über 400,50 EUR erteilt. In diesem Fall erhöhen wir den Betrag automatisch auf 500 EUR.

Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag ab dem 01.01.2023 anders aufteilen?
Hier finden Sie unser Formular für den Freistellungsauftrag. Bitte füllen Sie es online aus, drucken Sie es zweimal aus (eine Version ist für Ihre Unterlagen) und reichen Sie es unterschrieben bei uns ein.

Sie haben weitere Fragen?
Rufen Sie uns gerne an unter 0721-3723-2222.

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