Anpassung der Begrenzung von Spargeldern

Wir möchten auch weiterhin für Sie eine sichere und attraktive Geldanlage anbieten können. Aus diesem Grund haben wir das Spargesamteinlagevolumen je Sparer bis vor kurzem auf 100 T€ je Einzelkunde begrenzt. Ganz aufheben möchten wir die Begrenzung noch nicht, allerdings erhöhen wir die Begrenzung deutlich auf 500 T€ je Einzelkunde. Diese Begrenzung gilt vorerst bis zum 31.12.2023.

Hintergrundinformationen:

Das Geschäftsmodell einer Wohnungsbaugenossenschaft basiert in erster Linie darauf, ihre Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu fördern. Das geschieht u. a. durch unsere Spareinrichtung, denn durch die Spareinlagen können wir unseren Kapitalbedarf zinsgünstig decken. Diesen Förderauftrag gilt es jedoch, nicht durch zu hohe Spareinlagen und den daraus resultierenden hohen Zinsaufwand zu gefährden. Da nachhaltige Investitionen in Neubauten bzw. Modernisierungen nicht unbegrenzt möglich sind, hat der ansteigende Spareinlagenbestand der letzten Jahre zu einer überschüssigen Liquidität geführt. Diesen Überschuss legen wir konservativ bei anderen Banken an, wofür wir selbst kaum Zinsen erhalten.

Häufige Fragen zur Begrenzung:

Was passiert mit meinen Spareinlagen, wenn ich mit meinem Guthaben über der Begrenzung von 500 T€ liege?

Kunden, deren Guthaben über der Begrenzung liegt, haben einen sogenannten Bestandsschutz. Weitere Einzahlungen auf Sparkonten sind nicht möglich, lfd. Verträge wie u. a. VL-Sparverträge sind von der Begrenzung ausgenommen und werden erfüllt. Die Verlängerung von Festzinsvereinbarungen bei Sparkonten, bleibt hiervon ebenfalls unberührt und sind weiterhin möglich.

Ich bin Kontoinhaber eines Gemeinschaftskonto und habe zusätzlich Sparkonten als Einzelkunde. Wie wird das Spargesamteinlagevolumen für mich ermittelt?

Das Guthaben von Gemeinschaftskonten wird je zur Hälfte dem Einzelkunden angerechnet.

Beispiel: Ein Einzelkunde hat ein Sparkonto mit einem Guthaben in Höhe von 250 T€ und ist Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos mit einem Guthaben in Höhe von 500 T€. Aus dem Gemeinschaftskonto wird die Hälfte (250 T€) dem Einzelkunden angerechnet. In unserem Beispiel hat der Sparer somit ein Sparvolumen in Höhe von 500 T€ und kann vorerst keine weiteren Einzahlungen vornehmen.

Was passiert mit meiner Zins- und Dividendengutschrift?

Zinsen sowie Dividenden sind von der Begrenzung ausgenommen und werden dem jeweiligen Sparkonto weiterhin gutgeschrieben.

Das Gemeinwohl steht bei unserer Genossenschaft im Vordergrund, daher kann es vorkommen, dass sich manche Beschlüsse nicht immer mit den Interessen einzelner Kunden decken. Wir bitten um Ihr Verständnis. Für weitere Rückfragen stehen Ihnen auch gerne unsere Mitarbeiter der Sparabteilung unter Tel.: 0721 / 37 23 – 22 22 zur Verfügung.

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